Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS)verpflichtet sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch)(Neues Fenster) ein.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Vereinsarbeit(Neues Fenster).

Grad der Einhaltung

Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549 auf der Website des ETSI (auf Englisch)(.pdf-Neues Fenster).

Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.

Weitere Informationen können Sie im vereinfachten Prüfbericht einsehen.

Ausarbeitung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:

  • den Ergebnissen des Bosa Accessibility Tool
  • einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
  • manuellen Tests
  • dem Prüfbericht

Die Prüfung wurde am 04.01.2024 durchgeführt.

Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht zur Barrierefreiheit dieser Website ein.

Diese Erklärung wurde am 10.05.2023 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 04.01.2024 überarbeitet.

Kontaktangaben

Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Website? Füllen Sie das Kontaktformular aus.

Sie haben uns eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@foderalerombudsmann.be.